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   OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20   

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https://dejure.org/2020,44870
OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20 (https://dejure.org/2020,44870)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2020 - 20 W 18/20 (https://dejure.org/2020,44870)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 20 W 18/20 (https://dejure.org/2020,44870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 19 GBO
    Zur Auslegung einer Vollmacht in einem notariellen Grundstückskaufvertrag

  • notar-drkotz.de

    Auslegung Vollmacht in notariellen Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 22.12.2014 - 20 W 214/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    Verbleiben Zweifel, so ist von dem geringeren Umfang der Vollmacht auszugehen (vgl. hierzu insgesamt etwa Beschluss des Senats vom 22.12.2014, 20 W 214/14 , zitiert nach juris).

    Sie enthält keine konkretisierenden bzw. beschreibenden Elemente, die auf eine inhaltliche Begrenzung im Hinblick auf bestimmte Sachmaterien hindeuten und von daher die Grundlage für eine einschränkende Auslegung bieten könnte, wie es etwa bei allgemein formulierten Finanzierungs- (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22.12.2014, a.a.O.), Verkaufs- (Senat, Beschluss vom 07.09.2009, 20 W 157/08 ) oder Vollzugsvollmachten (Senat, Beschluss vom 12.10.2009, 20 W 116/07 , je zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 20 W 116/07

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Vollmachtsurkunde durch das Grundbuchamt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    Sie enthält keine konkretisierenden bzw. beschreibenden Elemente, die auf eine inhaltliche Begrenzung im Hinblick auf bestimmte Sachmaterien hindeuten und von daher die Grundlage für eine einschränkende Auslegung bieten könnte, wie es etwa bei allgemein formulierten Finanzierungs- (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22.12.2014, a.a.O.), Verkaufs- (Senat, Beschluss vom 07.09.2009, 20 W 157/08 ) oder Vollzugsvollmachten (Senat, Beschluss vom 12.10.2009, 20 W 116/07 , je zitiert nach juris).

    Letztere soll etwa ihrem Sinn nach gerade (nur) diejenigen typischerweise notwendigen Erklärungen zur Vertragsabwicklung abdecken, die von den Beteiligten oder vom Notar bei Vertragsunterzeichnung übersehen wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 12.10.2009, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 20 W 150/07

    Belastungsvollmacht in Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der Erteilung an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    In Anwendung der obigen Grundsätze geht der Senat davon aus, dass die im Kaufvertrag erteilte Vollmacht hinreichend bestimmt ist (vgl. zur Angestelltenvollmacht etwa Senat NotBZ 2008, 123, zitiert nach juris) und die hier vorgenommene Abänderung bzw. Ergänzung des Kaufvertrags durch die Urkunde UR-Nr. .../2019 abdeckt.
  • OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08

    Grundbuchverfahren: Umfang einer Vollmacht zur Abgabe von Eintragungsanträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    Zwar mag es so sein, dass eine - wie hier - im Außenverhältnis unbeschränkt erteilte Vollmacht den Bevollmächtigten dennoch nicht zu Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die durch mitbeurkundete Beschränkungen im Innenverhältnis untersagt und evident sind, wenn dem Vollmachtgeber durch die Überschreitung der Innenverhältnisabrede erkennbar ein Vermögensschaden entsteht (vgl. etwa Reetz in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 15; ders. in Beck'sches Notar-Handbuch, 7. Aufl., § 27 Rz. 48; OLG München DNotZ 2007, 41; FGPrax 2009, 105, zitiert nach juris; vgl. in anderem Zusammenhang Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., Einl E Rz. 22).
  • OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06

    Unwirksamkeit abredewidriger Erklärung trotz unbeschränkter Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    Zwar mag es so sein, dass eine - wie hier - im Außenverhältnis unbeschränkt erteilte Vollmacht den Bevollmächtigten dennoch nicht zu Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die durch mitbeurkundete Beschränkungen im Innenverhältnis untersagt und evident sind, wenn dem Vollmachtgeber durch die Überschreitung der Innenverhältnisabrede erkennbar ein Vermögensschaden entsteht (vgl. etwa Reetz in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 15; ders. in Beck'sches Notar-Handbuch, 7. Aufl., § 27 Rz. 48; OLG München DNotZ 2007, 41; FGPrax 2009, 105, zitiert nach juris; vgl. in anderem Zusammenhang Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., Einl E Rz. 22).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 20 W 45/03

    Auflassungsvormerkung; Bewilligung auf Grund v. Notarvollmacht; Auslegung; Umfang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    Schon aus dem Vergleich zwischen der hier maßgeblichen Vollmacht zu derjenigen im ersten Teil der Ziffer X. der Urkunde wird deutlich, dass Erstere eine Ermächtigung betrifft, die über die zum Vollzug der Urkunde erforderlichen Erklärungen hinausgeht (vgl. dazu etwa Senat, Beschluss vom 10.02.2003, 20 W 45/03, beck online), mithin auch über den bisherigen materiell-rechtlichen Umfang des Vertrags hinausgehende inhaltliche Abänderungen ermöglicht.
  • OLG München, 18.10.2012 - 34 Wx 358/12

    Grundbuchverfahren: Umfang der Vollmacht einer Notariatsangestellten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    Von daher ist zur Überzeugung des Senats die hiesige Vollmacht auch anders zu würdigen als diejenige, die dem vom Grundbuchamt in Bezug genommenen Beschluss des OLG München vom 18.10.2012 (vgl. FGPrax 2013, 20, zitiert nach juris) zugrunde lag.
  • OLG Frankfurt, 07.09.2009 - 20 W 157/08

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Urkunde durch das Grundbuchamt; Umfang einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    Sie enthält keine konkretisierenden bzw. beschreibenden Elemente, die auf eine inhaltliche Begrenzung im Hinblick auf bestimmte Sachmaterien hindeuten und von daher die Grundlage für eine einschränkende Auslegung bieten könnte, wie es etwa bei allgemein formulierten Finanzierungs- (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22.12.2014, a.a.O.), Verkaufs- (Senat, Beschluss vom 07.09.2009, 20 W 157/08 ) oder Vollzugsvollmachten (Senat, Beschluss vom 12.10.2009, 20 W 116/07 , je zitiert nach juris).
  • BayObLG, 31.07.1973 - BReg. 2 Z 37/73
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
    Mit der Beschwerde ist davon auszugehen, dass eine Auslegung dann ausgeschlossen ist, wenn der Wortlaut der Erklärung eindeutig ist (vgl. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 172 m. w. N.); eine Auslegung darf sich nicht über den klaren Erklärungsinhalt hinwegsetzen (vgl. etwa BayObLGZ 1973, 220).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2023 - 20 W 155/22

    Handeln aufgrund Vollmacht über den Tod hinaus

    Zu Recht ist das Grundbuchamt dabei davon ausgegangen, dass es den Bestand und den Umfang der erteilten Vollmacht selbständig zu prüfen hat, auch wenn der Urkundsnotar die Vollmacht als ausreichend angesehen hat (vgl. dazu zuletzt Senat , Beschluss vom 19.05.2020, 20 W 18/20; FGPrax 2020, 110, je zitiert nach juris).
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